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Krankenkassen: Arbeitnehmer zukünftig stärker belastet

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Krankenkassenbeiträge 2015

© Zerbor – Fotolia.com

Seit Jahrzehnten wurde die Beitragslast in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichmäßig auf die Schultern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verteilt. Mit der aktuellen Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollten sich Bundesbürger auf eine Änderung dieser Regelung einstellen, die alleine zu Lasten der Arbeitnehmer geht. Nach einer Absenkung des Beitrags im Jahr 2015 sollen fortan die Beitragsanstiege ausschließlich auf den Arbeitnehmeranteil umgelegt werden. Der Anteil des Arbeitgebers soll hingegen festgeschrieben werden, um eine weitere Belastung der Unternehmen in Deutschland zu verhindern.

Entwicklungen wie der teure medizinische Fortschritt oder die wachsende Alterung der Gesellschaft werden somit in absehbarer Zeit zu einem größeren Anteil vom einfachen Bundesbürger getragen, während Arbeitgeber in Relation hierzu entlastet werden.

Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden

Die SPD machte als Teil der Großen Koalition deutlich, dass die getroffene Entscheidung ein eher bitterer Kompromiss mit den politischen Interessen der Unionsparteien darstellte. Deutlich heftiger viel die Kritik der Opposition sowie aller großen Sozialverbände und Gewerkschaften aus. Seitens der Regierung wurde entgegnet, dass über den größeren Wettbewerb der Krankenkassen ohnehin mit einem überschaubaren Anstieg über die Jahre und Jahrzehnte zu rechnen sei, dennoch beinhaltet die politische Entscheidung eine Bevorteilung der Arbeitgeberseite.

Im neuen System ist dafür die Kopfpauschale nicht mehr vorgesehen, bei der unabhängig vom tatsächlichen Einkommen ein gleich hoher Zusatzbeitrag pro Monat zu zahlen war.

Zunächst größere Beitragssenkung für 2015

Bevor eventuelle Anstiege des Beitragssatzes in der Zukunft drohen, können sich Millionen von gesetzlich Versicherten in Deutschland über eine Absenkung des Beitragssatzes zum nächsten Jahr hin freuen. Ab 2015 wird anstelle der aktuellen 15,5 Prozent ein Anteil von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens ins gesetzliche Gesundheitssystem abgeführt – zu diesem Zeitpunkt noch in gleichen Anteilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufbauend auf diesem Basissatz haben die Krankenkassen die Möglichkeit, in wirtschaftlich schwierigen Phasen einen höheren Anteil einzufordern.

Manche Experten sehen bereits jetzt einen Zusatzbeitrag bei fast allen Krankenkassen für das kommende Jahr, andere Einschätzungen sagen die feste Beitragshöhe von 14,6 Prozent zumindest bei einem Teil der Krankenkassen voraus.


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